Es gibt Neuigkeiten in Bezug auf die Übergangsfristen der Nagersachkunde nach Gefahrstoffverordnung.
Anfang Dezember 2024 ist eine neue Fassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Hierbei wurden unter anderem Änderungen zur „Gültigkeit“ der Sachkunde für den Einsatz von Rodentiziden vorgenommen.
Die Übergangsfrist für alle Anwendungen, die vor Juli 2021 ohne eine (Gefahrstoff-)Sachkunde möglich waren, wird verlängert.
Die bisherige Deadline vom 28.07.2025 wurde bis zum 28.07.2027 verlängert.
Ab dem 28.07.2027 müssen alle Anwender von Rodentiziden eine Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung (3-Tages-Sachkundelehrgang) nachweisen können, wenn sie Rodentizide kaufen und/oder anwenden wollen.
