Beim Einsatz von rodentiziden Präparaten zur Schadnagerbekämpfung verlangt der Gesetzgeber, dass der Anwender über eine entsprechende Sachkunde verfügt. Hierbei sind je nach Anwender, Anwendungsbereich und -häufigkeit unterschiedliche Sachkundenachweise notwendig. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen und den von uns angebotenen Sachkundelehrgängen, sodass Sie den für Sie passenden Kurs auswählen können.
3-Tage-SKL-GefStoffV (Nagerbekämpfung)
Information zur Gültigkeit des Sachkundelehrgangs „Nagerbekämpfung“ nach Gefahrstoffverordnung (GefStV), Anhang 1, Nummer 4 (Teilsachkunde Nagerbekämpfung) und § 4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG) [3-Tage-SKL]
Durch die Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Oktober 2021 fällt die Verwendung aller Biozidprodukte für die Anwenderkategorie „geschulter berufsmäßiger Anwender“ sowie der als akut toxisch Kategorie 1 bis 3, krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 eingestuften Schädlingsbekämpfungsmittel in den Rechtsbereich dieser neuen Version der Gefahrstoffverordnung.
Die Anwendung der oben genannten Präparate, unter die auch alle wirkstoffhaltigen Nagerbekämpfungsmittel/Rodentizide fallen, erfordert daher eine Sachkunde nach Anhang I, Nr. 4 („Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln“) dieser Verordnung.
In unserem neuen 3-tägigen Kurs (2 Tage online/remote, 1 Tag inkl. Prüfung in Präsenz) werden die folgenden, gesetzlich geforderten Lehrgangsinhalte vermittelt:
Grundkenntnisse der Toxikologie und Ökotoxikologie
Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
Kenntnisse über die Wirkungen der jeweiligen Biozid-Produkte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kenntnisse über die Ermittlung und Einschätzung der Zielbereiche und Zieltierarten für den Einsatz von Biozid-Produkten
Kenntnisse und Fertigkeiten für einen nachhaltigen, risikominimierenden Einsatz der jeweiligen Biozid-Produkte
Kenntnisse über die Möglichkeiten, einem Befall vorzubeugen, und alternativer Verfahren zur Schädlingsbekämpfung und die entsprechenden Fertigkeiten
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Dosierung und Ausbringung
Kenntnisse zur Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle
Kenntnisse zur fachgerechten Entsorgung
Verhalten von Ratten in der Kanalisation
Daneben sind auch folgende Lehrgangsinhalte für die Anwendung von Biozidprodukten gefordert, die ebenfalls integriert sind:
Verhalten und Biologie von Nagern
Bekämpfung von Nagetieren (inkl. integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement)
Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
Für eine Verwendung der oben genannten Biozidprodukte (Rodentizide), die bis zum 30. September 2021 ohne Sachkunde (z. B. berufliche Anwendung Stadtentwässerungen, Bauhöfe ) nach Gefahrstoffverordnung eingesetzt werden konnten, ist diese Sachkunde spätestens bis zum 28. Juli 2025 nachzuweisen. Bis dahin ist eine Anwendung gemäß der bis zum 30. September 2021 gültigen Rechtsvorschriften weiterhin zulässig. Dieses ist in §25 der Gefahrstoffverordnung als Übergangsregelung festgelegt.Die Anwendung von Rodentizidprodukten erfordert ab dem 28. Juli 2025 für alle Anwender und bereits jetzt für diejenigen Anwender, die nicht unter die Übergangsregelung gemäß §25 GefStoffV fallen, eine (Teil-)Sachkunde Anhang 1, Nummer 4 der Gefahrstoffverordnung nach §4-Tierschutzgesetz. Hierzu zählt die Anwendung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zum Beispiel als Mitarbeitende in Bauhöfen, Klärwerken, Abfallentsorgungsbetrieben, Betrieben der Lebensmittelindustrie, in Schulen, in Wohnungsgesellschaften, Krankenhäusern und in Betrieben der Landwirtschaft sowie für die gewerbliche Anwendung bei anderen.Für diese Anwendergruppen ist unser „Sachkundelehrgang „Nagerbekämpfung“ nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang 1, Nummer 4 (Teilsachkunde Nagerbekämpfung) und § 4(1)Tierschutzgesetz (TierSchG) [3-Tage-SKL] konzipiert und behördlich anerkannt.
Preis
450,00 €
zzgl. gesetzl. MwSt
Dauer
3 Tage
2 Tage Online-Schulung, 1 Tag Präsenz-Schulung
Zeit
08.30-17.00 Uhr
jeden Schulungstag
Hinweise
Die Lehrgangsgebühr beinhaltet auch die Verpflegung am Präsenztag.
Die Teilnehmer erhalten ca. 3 Wochen vor dem Lehrgangstermin die Schulungsunterlagen zur Vorbereitung per Download-Link.
Die Teilnehmeranzahl eines Lehrgangs ist auf max. 20 Personen beschränkt.
Bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung ist nach Absprache eine Nachprüfung innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen möglich. Eventuelle Nachprüfungen werden mit 150,00 € zzgl. MwSt. je Person berechnet.
Die TERMINE für unseren 3-Tage-SKL-GefStoffV inkl. Zertifikatsschulung und das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier: