Information zur Gültigkeit des
„Sachkundelehrgang Schlagfalle nach §4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG)“
Auf Grund der strikten Auslegung des Tierschutzgesetztes (§4(1)) ist für die Bekämpfung von Nagern durch den Einsatz von Schlagfallen, auch ohne Biozidprodukte, eine Sachkunde nach §4(1) notwendig, da ein Wirbeltier nur derjenige töten darf, welcher die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Dies gilt im Kontext des Tötens von Tieren im Rahmen einer Anstellung sowie im Rahmen der Durchführung als berufsmäßige Tätigkeit. Daher ist eine Sachkunde nach Tierschutzgesetz erforderlich:
- Beim Töten von Tieren im Rahmen einer Anstellung (als Arbeitnehmer!)
- als berufsmäßige Tätigkeit
zum Beispiel als:
- Hausmeister in Schulen, in Wohnungsgesellschaften, Krankenhäusern
- Mitarbeiter in Bauhöfen, Klärwerken, Abfallentsorgungsbetrieben, Betrieben der Lebensmittelindustrie und in Betrieben der Landwirtschaft….
Zu beachten ist, dass eine Sachkunde nach TierSchG nicht erforderlich ist:
- Für das Töten lebensschwacher oder schwerverletzter Wirbeltiere im Einzelfall im eigenen Tierbestand oder bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Einzelfall.
- Eine sachgerechte Bekämpfung von Schadnagern hat die Befallstilgung zum Ziel – eine Einzeltierbekämpfung ist nicht sachgerecht!!!
Der „Sachkundelehrgang Schlagfalle nach §4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG)“ ist behördlich anerkannt und wird in ganz Deutschland angeboten.
Wie Sie an den unten genannten Lehrgangsinhalten erkennen können, behandelt der Kurs alle relevanten und gesetzlich geforderten Lehrinhalte und ist speziell für Anwendergruppen im Bereich Schlagfalle ausgelegt, die unter die Übergangsregelung gemäß §25 der Gefahrstoffverordnung fallen, ausgerichtet:
In dem „Sachkundelehrgang Schlagfalle nach §4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG)“ werden folgende Themenkomplexe behandelt:
- Verhalten und Biologie von Nagern
- Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
- Bekämpfung von Nagetieren gemäß guter fachlicher Anwendung
- Schlagfallensysteme/ Alternativsysteme (inkl. Elektronischer Systeme)
- Einsatz/ Befallserkennung/ Dokumentation
- Korrektes Töten bei fehlender Liquidation mittels Schlagfalle
- Code of best practise sowie
- Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Schlagfallen/ Arbeitsschutz